Gebäudeeinmessung in Bayern MiA-GÜVO

Mit der Verordnung zur Übernahme von Gebäudevermessungen von Privatpersonen in das Liegenschaftskataster (Gebäudeübernahmeverordnung – GÜVO) wird in Bayern die Einmessung von Gebäuden und die Datenabgabe an das Katasteramt geregelt.

Mit Caplan sind Sie als Vermessungsbüro in der Lage, diese Vorschrift umzusetzen und die Vermessungsdaten korrekt an das Amt abzugeben.

Bei Fragen dazu sprechen Sie uns gern an.

Telefonisch oder über unser Kontaktformular.

MiA-GÜVO